Betreiber der Plattform Campcruisers
Campcruisers GmbH
Berliner Str. 21 B
14612 Falkensee
Deutschland
Telefon: +49 (3322) 50703301
Fax: +49 (3322) 50703302
E-Mail: support@campcruisers.com
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bosch und im Rahmen der erteilten Prokura durch den Prokuristen Philipp Marschall,
eingetragen in das Handelsregister Potsdam unter HRB 40180 P
Ust.-Id-Nr.: DE368000447
(nachfolgend auch „Plattform“ oder „Campcruisers“ genannt)
Diese Bedingungen gelten für alle Anbieter auf der Plattform Campcruisers — insbesondere Vermieter von Fahrzeugen und Booten, Campingplatz- und Stellplatzbetreiber, Erlebnisanbieter sowie Anbieter von Fahrzeug-Anzeigen — ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) der Plattform Campcruisers.
(1) Der Anbieter stellt sicher, dass die von ihm angebotenen Leistungen (insbesondere Mietfahrzeuge, Boote, Stell- und Campingplätze sowie Freizeitaktivitäten und Erlebnisse) in dem jeweils ausgewiesenen Zeitraum verfügbar sind. Alle Angaben zu den Angeboten müssen richtig, vollständig und wahrheitsgemäß sein. Per „Sofortbuchung“ eingestellte Angebote sind für eine sofortige Buchung freizuhalten, Anfragen ohne Sofortbuchung sind innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen oder abzulehnen.
(2) Der Anbieter hat Campcruisers über sämtliche vertragsrelevante Änderungen (z.B. Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, Änderung der Leistungsbedingungen) unverzüglich zu informieren. Sollte der Anbieter mit dem Kunden nach Abschluss des Vertrages die Laufzeit ändern, ist auch dies Campcruisers mitzuteilen.
(3) Angebote kann der Anbieter jederzeit entfernen, solange kein verbindlicher Vertrag besteht.
(4) Campcruisers behält sich das Recht vor, einschlägige Dokumente bzw. Kopien davon beim Anbieter einzufordern, z.B. die Gewerbeanmeldung, einen aktuellen Handelsregisterauszug, Fahrzeugscheine, Versicherungsnachweise oder Nachweise über die Berechtigung zur Durchführung von Freizeitaktivitäten.
(5) Soweit eine Stornierung oder eine Zahlung außerhalb der Plattform durchgeführt wird, informiert der Anbieter die Plattform umgehend.
(6) Der Anbieter ist zur täglichen Prüfung seiner E-Mail verpflichtet.
(7) Campcruisers übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Artikeltexte oder sonstige Informationen, die von den Anbietern bereitgestellt werden.
(8) Der Anbieter haftet für die von ihm hochgeladenen Bilder, Texte und sonstigen Inhalte. Der Anbieter garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen.
Anbieter dürfen keine zusätzliche Gebühren oder sonstige Zahlungen (z.B. für Überkilometer oder besondere Reinigungsgebühren bei stark verschmutzten Mietfahrzeugen) erheben, sofern diese nicht vor Vertragsschluss transparent und eindeutig angegeben werden. Dies umfasst die Angabe in den jeweiligen Vertragsbedingungen, der Übersicht vor der Buchung, der Produktbeschreibung bzw. der jeweiligen Preisübersicht. Diese Angaben müssen klar neben sonstigen Zahlungsansprüchen (z.B. Mietzahlung) gegenüber dem Kunden erfolgen.
(1) Campcruisers bietet Vermietern von Mietfahrzeugen folgende Paketoptionen:
Option A: Performance-Paket (reines Provisionsmodell)
Option B: PRO-Pakete (reduzierte Provision mit Jahresgebühr)
| Paket | Max. Fahrzeuge | Jahresgebühr (netto) |
|---|---|---|
| PRO 10 | 10 | 120 € |
| PRO 20 | 20 | 200 € |
| PRO 50 | 50 | 450 € |
| PRO 100 | 100 | 900 € |
| FLAT | unbegrenzt | 1.800 € |
(2) Für Vermieter, welche die ERP-Lösung womoplus+ nutzen, gelten Sonderkonditionen auf Anfrage.
(3) Die Provision wird auf sämtliche Zahlungen fällig, die im Rahmen des Mietvertrages erfolgen. Dies umfasst auch Stornogebühren, die vom Kunden aufgrund einer Vertragsstornierung zu zahlen sind.
(4) Bei der Onlinebuchung eines PRO-Pakets erhalten die Vermieter eine 14-tägige kostenlose Testphase. Danach ist das Paket mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Paketzeitraums in Textform kündbar. Kündigt der Anbieter ein Paket nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit, verlängert sich das Paket um die vorherige Paketlaufzeit.
(5) Die Buchung eines Pakets kann auch über ein Auftragsformular erfolgen, das der Vermieter per Fax, Scan oder Post an Campcruisers übermittelt. Bei Paketen, welche via Telefax, E-Mail oder Briefpost abgeschlossen werden, gibt es, sofern nicht anders vereinbart, keine Testphase.
(6) Die Provision und Zahlungsansprüche der Plattform gegenüber dem Vermieter sind sofort nach Abschluss des Mietvertrages mit dem Mieter, also nach erfolgreicher Bezahlung der Buchung, fällig.
(7) Angebote können als „Sofortbuchung“ oder als „Anfrage“, die innerhalb von 3 Werktagen zu beantworten sind, eingestellt werden.
(8) Im Vermittlermodell (§ 1a Abs. 2 lit. a der ANB) erhält der Vermieter den Buchungsbetrag abzüglich der vereinbarten Campcruisers-Provision 7 Tage nach Buchung auf sein Stripe-Konto. Die Provision wird automatisch vom Zahlungsdienstleister einbehalten und Campcruisers gutgeschrieben.
(1) Für Campingplätze und gewerbliche Stellplätze gelten folgende Optionen:
Option A: Performance-Paket (reines Provisionsmodell)
Option B: CampNerd-Anbindung (ERP-Integration)
(2) Für private Stellplätze (z.B. auf Bauernhöfen, Weingütern oder Privatgrundstücken) gilt ausschließlich das Performance-Paket mit 12% Provision auf den erfolgreich vermittelten Bruttoumsatz, zzgl. MwSt.
(3) Die Provision und Zahlungsansprüche der Plattform gegenüber dem Anbieter sind sofort nach erfolgreicher Bezahlung der Buchung durch den Kunden fällig.
(4) Im Vermittlermodell erhält der Anbieter den Buchungsbetrag abzüglich der vereinbarten Campcruisers-Provision 7 Tage nach Buchung auf sein Stripe-Konto.
(5) Die Provision wird auf sämtliche Zahlungen fällig, die im Rahmen des Buchungsvertrages erfolgen. Dies umfasst auch Stornogebühren, die vom Kunden aufgrund einer Vertragsstornierung zu zahlen sind.
(1) Anbieter von Freizeitaktivitäten, Attraktionen und Erlebnissen (z.B. Tauchschulen, Museen, Führungen, Outdoor-Aktivitäten) können ihre Angebote über die Campcruisers-Plattform und die Mobile App zur Buchung anbieten.
(2) Es gilt das Performance-Paket: 12% Provision auf den Bruttoticketpreis, zzgl. 19% USt.
(3) Die Provision und Zahlungsansprüche der Plattform gegenüber dem Anbieter sind sofort nach erfolgreicher Bezahlung der Buchung durch den Kunden fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect (§ 5). Der Buchungsbetrag abzüglich der Campcruisers-Provision ist 7 Tage nach Buchung auf dem Stripe-Konto des Anbieters abrufbar.
(4) Der Anbieter ist für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung verantwortlich. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Anbieters.
(5) Stornierungsbedingungen werden vom Anbieter festgelegt und dem Kunden vor der Buchung angezeigt.
(6) Widerrufsrecht: Sofern ein Ticket oder eine Freizeitaktivität nicht an einen bestimmten Tag oder Zeitraum gebunden ist (z.B. Jahreskarten, flexible Gutscheine), besteht für den Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB. Der Anbieter ist verpflichtet, in seinen Angeboten klar anzugeben, ob das Ticket an einen bestimmten Termin gebunden ist. Ist das Ticket an einen bestimmten Termin gebunden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB in der Regel kein Widerrufsrecht.
(7) Für Attraktionen, die über den Weiterleitungspartner Viator (Tripadvisor-Gruppe) angezeigt werden, gelten die Bedingungen nach § 12 dieser BNB. Die Konditionen dieses Abschnitts (§ 4a) gelten ausschließlich für Anbieter, die sich direkt bei Campcruisers registrieren.
(1) Campcruisers bietet Anbietern — insbesondere Vermietern, die ihre Flotte über Campcruisers vermieten — die Möglichkeit, Fahrzeuge zum Verkauf zu inserieren. Campcruisers stellt hierfür ausschließlich eine Anzeigenplattform bereit. Über Campcruisers kann kein Fahrzeug gekauft werden. Es findet keine Kaufabwicklung und keine Zahlungsabwicklung über die Plattform statt. Interessenten können über die Anzeige lediglich eine Kontaktanfrage senden, einen Besichtigungstermin vereinbaren oder eine Probefahrt anfragen. Ein etwaiger Kaufvertrag kommt ausschließlich außerhalb der Plattform direkt zwischen Anbieter und Interessent zustande.
(2) Privatverkäufer: Privatpersonen können Fahrzeuge kostenlos und ohne Begrenzung der Inseratsanzahl oder des Verkaufspreises inserieren.
(3) Gewerbliche Anbieter (bestehende Vermieter): Anbieter, die bereits als Vermieter auf der Campcruisers-Plattform registriert sind, erhalten 3 kostenlose Verkaufsinserate. Jedes weitere Inserat kostet 9,90 € netto pro Monat (Laufzeit des Inserats).
(4) Gewerbliche Anbieter (nur Anzeigen): Anbieter, die ausschließlich Fahrzeug-Anzeigen nutzen, erhalten 1 kostenloses Verkaufsinserat. Jedes weitere Inserat kostet 14,90 € netto pro Monat (Laufzeit des Inserats).
(5) Premium-Platzierung: Anbieter können einzelne Inserate als Premium-Inserat hervorheben lassen. Die Gebühr beträgt 19,90 € netto pro Monat zusätzlich zur ggf. anfallenden Inseratsgebühr. Premium-Inserate werden in den Suchergebnissen priorisiert und visuell hervorgehoben. Premium-Inserate werden gemäß § 5a UWG und dem Medienstaatsvertrag als „Anzeige" gekennzeichnet.
(6) Rent-to-Own (Mieten und Kaufen): Vermieter, die ein Mietfahrzeug zusätzlich als „Mieten und Kaufen" markieren, erhalten das zugehörige Verkaufsinserat dauerhaft kostenlos. Mieter, die das Fahrzeug nach einer abgeschlossenen Mietbuchung kaufen möchten, können eine Mietgutschrift auf den Kaufpreis erhalten. Die Höhe der Mietgutschrift richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Mietrückgabe und Kaufinteresse: 100% der Netto-Mietgebühr innerhalb von 7 Tagen, 75% innerhalb von 8–30 Tagen, 50% innerhalb von 31–90 Tagen. Nach 90 Tagen entfällt die Mietgutschrift. Die Kauftransaktion findet direkt zwischen Anbieter und Mieter statt.
(7) Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 DDG (ehemals § 5 TMG) zu hinterlegen. Ohne vollständige Anbieterkennzeichnung können keine Inserate veröffentlicht werden.
(8) Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in ihren Inseraten bereitzustellen, insbesondere: Pflichtangaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), transparente Preisangaben gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) einschließlich MwSt.-Angaben und ggf. Hinweis auf Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Gewährleistungsangaben (mindestens 12 Monate bei gewerblichem Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, 24 Monate bei Neufahrzeugen). Da über Campcruisers kein Fahrzeug gekauft werden kann, ist der Anbieter verpflichtet, den Interessenten im Rahmen eines etwaigen außerhalb der Plattform geschlossenen Kaufvertrages über dessen gesetzliche Rechte zu informieren.
(9) Inseratsgebühren werden monatlich im Voraus über Stripe abgerechnet. Die Gebühr wird mit Veröffentlichung des Inserats fällig. Bei Deaktivierung oder Löschung eines Inserats vor Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgt keine anteilige Erstattung.
(10) Campcruisers behält sich das Recht vor, Inserate zu deaktivieren oder zu löschen, die gegen diese Nutzungsbedingungen, geltendes Recht oder die Inseratsrichtlinien verstoßen.
(1) Campcruisers arbeitet mit Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, als Zahlungsdienstleister zusammen. Stripe trägt dafür Sorge, dass Zahlungen eines Kunden an einen Anbieter über Campcruisers sicher und rechtskonform verarbeitet und nach Abzug der vereinbarten Provision an den Vermieter ausgezahlt werden können.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, über die Campcruisers-Plattform ein Konto bei Stripe einzurichten. Die Einrichtung des Stripe-Auszahlungskontos ist für den Anbieter kostenlos. Im Rahmen des Anmeldeprozesses bei Stripe kann Stripe eine Ausweiskopie, einen Gewerbeschein und ggf. weitere Dokumente zur Identitätsprüfung anfordern. Campcruisers hat keinen Einfluss auf die von Stripe geforderten Dokumente.
(3) Bei Buchung eines Mietfahrzeugs im Vermittlermodell (§ 1a Abs. 2 lit. a der ANB) kann der Mieter entscheiden, ob er
Die Anzahlungsoption steht nicht zur Verfügung, wenn der Buchungszeitraum in weniger als 3 Wochen beginnt. In diesem Fall ist der volle Buchungsbetrag sofort fällig.
(3a) Bei Buchungen im Eigenvertrieb (Tour-Operator-Modell, § 1a Abs. 2 lit. d der ANB) ist der volle Buchungsbetrag stets sofort bei Buchung fällig. Eine Anzahlung ist in diesem Fall nicht möglich.
(4) Stellplätze und Campingplätze werden durch den Kunden stets sofort vollständig gezahlt, soweit keine anderweitige Option angeboten wird.
(5) Sofern der Mieter bei Buchung des Mietfahrzeugs lediglich eine Anzahlung geleistet hat, muss der Anbieter die Plattform per E-Mail darüber informieren, bis wann und auf welches Konto der Mieter die Zahlung des Restbetrags an den Vermieter leisten und ggf. weitere Sicherheitsleistungen (Kaution) erbringen muss.
(6) Rechnungen werden elektronisch ausgestellt. Für die Zusendung einer Rechnung per Post anstatt in Textform fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 € zzgl. USt. an.
(1) Sofern der Anbieter in einem Land ansässig ist, in dem die Einrichtung eines Stripe Connect Kontos nicht möglich ist, oder der Anbieter aus anderen Gründen nicht über ein Stripe-Konto verfügt, kann Campcruisers dem Anbieter anbieten, das Stripe-Plattformkonto der Campcruisers GmbH für die Zahlungsabwicklung zu nutzen. Campcruisers behält sich das Recht vor, Anbieter aus Ländern ohne Stripe Connect Unterstützung nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn die Seriosität oder Bonität des Anbieters nicht hinreichend nachgewiesen werden kann.
(2) Nimmt der Anbieter dieses Angebot an, bevollmächtigt er Campcruisers hiermit, Zahlungen von Kunden für und im Namen des Anbieters auf das Geschäftskonto der Campcruisers GmbH entgegenzunehmen. Diese Vollmacht umfasst die Entgegennahme, treuhänderische Verwahrung und Weiterleitung der Zahlungen abzüglich der vereinbarten Provision.
(3) In diesem Modell legt der Anbieter seine Preise und Fahrzeugdaten selbst fest. Der Anbieter stellt die Rechnung an den Endkunden. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Mieter und Anbieter zustande. Campcruisers handelt lediglich als Zahlungsempfangsbevollmächtigter.
(4) Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt per Banküberweisung (ggf. über den Dienst Wise) innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang. Campcruisers haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Zahlungsdienstleister oder die Bank des Anbieters verursacht werden.
(5) Bei Überweisungen in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung zum Tageskurs des Überweisungstages. Campcruisers übernimmt keine Gewähr für Wechselkursschwankungen.
(6) Campcruisers kann die Zusammenarbeit mit Anbietern ohne Stripe-Konto jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen in Textform kündigen, insbesondere wenn Zweifel an der Seriosität des Anbieters bestehen oder wenn Stripe Connect in dem betreffenden Land verfügbar wird.
(1) Campcruisers arbeitet mit womoplus+ zusammen, einer ERP-Software für Vermieter von Freizeitfahrzeugen. Betrieben wird womoplus+ von der RMP GmbH, Kronacher Str. 94, 96052 Bamberg.
(2) Über womoplus+ können Buchungen verarbeitet, Rechnungen erstellt und Verfügbarkeiten zentral gepflegt werden. Dadurch können Live-Verfügbarkeiten auf unterschiedlichen Buchungsportalen zentral gesteuert werden.
(3) Vermieter, die womoplus+ nutzen, erhalten die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge auch bei Campcruisers über eine Schnittstelle (API) zur Miete anzubieten.
(4) Vermieter, welche die womoplus+ Softwarelösung einsetzen und diese in Verbindung mit Campcruisers nutzen möchten, müssen dafür einen gesonderten Vertrag mit Campcruisers abschließen. Zudem benötigen die Vermieter eine Nutzungslizenz für die Software womoplus+.
(5) Um Campcruisers in Verbindung mit womoplus+ nutzen zu können, müssen die Vermieter den Kooperationsvertrag mit Campcruisers an Campcruisers schicken und Campcruisers als Buchungsportal in ihren womoplus+ Einstellungen aktivieren.
(6) Campcruisers bietet Vermietern, welche die womoplus+ Software nutzen und kein kostenpflichtiges Jahrespaket buchen möchten, einen rein provisionsbasierten Tarif an. Ab Buchungsfluss wird bei womoplus+ Vermietern die Buchung über Campcruisers direkt an womoplus+ übergeben.
(7) womoplus+ oder der Vermieter wird dem Mieter die Zahlungsmodalitäten mitteilen, in der Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung direkt an den Vermieter.
(8) Der Vermieter teilt Campcruisers über womoplus+ mit, dass die Buchung erfolgreich war bzw. bezahlt wurde.
(9) Der Provisionsanspruch von Campcruisers entsteht mit dem Eingang der Anzahlung bzw. Zahlung des Mieters auf dem Bankkonto des Vermieters, die dieser jeweils unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, in Textform oder über die Plattform anzuzeigen hat.
(1) Campcruisers arbeitet mit Wheeloffice zusammen, einer Softwarelösung für die gewerbliche Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen. Wheeloffice ist ein Produkt von Luca Veltmann, Drubbel 3, 48143 Münster.
(2) Vermieter, welche die Softwarelösung Wheeloffice nutzen, erhalten die Möglichkeit, ihre Wohnmobile und Wohnwagen auch bei Campcruisers über eine Schnittstelle (API) zur Miete anzubieten.
(3) Für erfolgreich vermittelte Buchungen, die über die Wheeloffice-Schnittstelle zustande kommen, zahlt der Vermieter eine Provision in Höhe von 12% des Brutto-Mietumsatzes an Campcruisers.
(4) Die Zahlungsabwicklung für Buchungen über die Wheeloffice-Schnittstelle läuft über den in Abschnitt 5 genannten Zahlungsdienstleister (Stripe). Voraussetzung für die Nutzung ist daher ein mit der Campcruisers-Plattform verknüpfter Stripe-Account des Vermieters.
(5) Die anfallende Provision wird bei der Abwicklung der Zahlung des Kunden automatisch einbehalten und Campcruisers gutgeschrieben.
(1) Campcruisers nutzt die Software 5 Anker Connect, einer CRM- und ERP-Software für Bootsvermieter bzw. Charterunternehmen. Betrieben wird 5 Anker Connect von der 5 Anker - Kommunikation für den maritimen Bereich GmbH, Ollenhauer Str. 98, 13403 Berlin.
(2) 5 Anker Connect bietet Vermietern von Booten verschiedene Buchungsmodule, Programmierschnittstellen (API) zu diversen Onlineportalen, Kundenzugänge sowie Tools zur Rechnungs-, Umbuchungs- und Vertragserstellung.
(3) Vermieter, die 5 Anker Connect nutzen, erhalten die Möglichkeit, Boote auch bei Campcruisers über eine Schnittstelle (API) zur Miete anzubieten.
(4) Campcruisers ist ausschließlich Vermittler. Vermittelte Mietverträge kommen ausschließlich zwischen Mieter und Vercharterer zustande.
(5) Campcruisers haftet nicht für die Verfügbarkeit der angebotenen Boote, wird jedoch bemüht sein, den Kunden zu unterstützen, falls Auffälligkeiten hinsichtlich der Verfügbarkeit oder anderer Unstimmigkeiten erkennbar werden.
(6) Campcruisers ist verpflichtet und bevollmächtigt, Zahlungen des Kunden für und im Namen des Vermieters entgegenzunehmen und diese ohne Verzug ihrem Zweck zuzuführen.
(7) Campcruisers ist zur Rechnungslegung gegenüber den Kunden im Namen und in Vollmacht des Vermieters berechtigt.
(8) Die jeweils gültige Provisionshöhe ist im Loginbereich des Vermieters bei 5 Anker einsehbar. Nach jedem Zahlungseingang (Teil-, An- oder Vollzahlung) erhält der Vermieter eine entsprechende Benachrichtigung und stellt eine Rechnung zur Zahlung, abzüglich der fälligen Provision an Campcruisers, aus. Die Auszahlung an den Vermieter erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
(1) Bei bestimmten Anbietern arbeitet Campcruisers nach dem Tour-Operator-Modell. In diesem Fall nimmt Campcruisers die Zahlung vom Endkunden entgegen und stellt diesem eine eigene Rechnung. Der Anbieter stellt Campcruisers eine B2B-Rechnung über die erbrachte Leistung.
(2) Campcruisers erhält die Preise vom Anbieter über eine Programmierschnittstelle (API) und ist berechtigt, eine Marge auf den Einkaufspreis zu erheben.
(3) Die Mietleistung wird vom Anbieter erbracht. Es gelten die Mietbedingungen des Anbieters gegenüber dem Endkunden vor Ort. Der Anbieter gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der Mietleistung.
(4) Der Anbieter stellt Campcruisers von allen Ansprüchen des Endkunden frei, die auf einer mangelhaften Leistung des Anbieters beruhen, es sei denn, Campcruisers hat den Mangel zu vertreten.
(5) Folgende Anbieter arbeiten derzeit nach dem Tour-Operator-Modell:
(6) Die Aufnahme weiterer Anbieter in das Tour-Operator-Modell erfolgt durch gesonderte Vereinbarung.
(7) Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt nach Eingang der B2B-Rechnung, in der Regel innerhalb von 30 Tagen.
(1) Bei Buchungen von Fahrzeugen der DRM Deutsche Reisemobil Vermietung, die über die Schnittstelle Rentingforce angebunden sind, ist Campcruisers ausschließlich Vermittler.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Buchungsbestätigung direkt an DRM per Banküberweisung. Campcruisers ist nicht an der Zahlungsabwicklung beteiligt.
(3) Campcruisers stellt DRM eine nachgelagerte Provisionsrechnung über die vereinbarte Vermittlungsprovision.
(4) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und DRM zustande. Es gelten die Mietbedingungen von DRM.
(1) Campcruisers zeigt über die Plattform und die Mobile App Freizeitaktivitäten und Attraktionen an, die über den Partner Viator (ein Unternehmen der Tripadvisor-Gruppe) bereitgestellt werden. Campcruisers ist in das Viator-Partnerprogramm eingebunden und nutzt die Viator-API, um Angebote direkt in der Campcruisers-Oberfläche anzuzeigen.
(2) Technische Integration: Die Buchung erfolgt über ein von Viator bereitgestelltes Zahlungs-iFrame, das in die Campcruisers-Plattform eingebettet ist. Der Zahlungsvorgang wird vollständig von Viator abgewickelt. Campcruisers hat keinen Zugriff auf die Zahlungsdaten des Kunden und ist nicht an der Zahlungsabwicklung beteiligt. Perspektivisch ist eine Basket-Integration geplant, bei der Erlebnisse gemeinsam mit anderen Campcruisers-Leistungen in einem Buchungsvorgang zusammengefasst werden können; auch in diesem Fall bleibt Viator für die Abwicklung der Erlebnisbuchung verantwortlich.
(3) Rechtliche Stellung: Campcruisers ist Affiliate-Partner von Viator, nicht Merchant. Der Vertrag über die Freizeitaktivität oder Attraktion kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Erlebnisanbieter (über Viator) zustande. Es gelten die Nutzungsbedingungen von Viator sowie die Bedingungen des jeweiligen Erlebnisanbieters, die dem Kunden vor der Buchung angezeigt werden.
(4) Stornierung und Umbuchung: Stornierungen und Umbuchungen werden von Viator abgewickelt. Campcruisers stellt dem Kunden eine Stornofunktion innerhalb der Plattform zur Verfügung, die den Stornierungsprozess bei Viator auslöst. Die Entscheidung über die Stornierung und etwaige Rückerstattungen trifft Viator gemäß den Bedingungen des jeweiligen Erlebnisanbieters.
(5) Kundenservice: Der Kundenservice für Attraktionsbuchungen wird von Viator erbracht. Campcruisers unterstützt den Kunden bei der Kontaktaufnahme mit Viator, ist aber nicht für die Leistungserbringung oder Reklamationsbearbeitung verantwortlich.
(6) Provision: Campcruisers erhält von Viator eine Affiliate-Provision für vermittelte Buchungen. Diese Provision wird von Viator gezahlt und hat keinen Einfluss auf den Preis, den der Kunde bei Viator zahlt.
(1) Im Rahmen der Buchungsvermittlung übermittelt Campcruisers personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Buchungszeitraum) an den jeweiligen Anbieter, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verarbeiten und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
(3) Campcruisers und der Anbieter sind im Hinblick auf die Buchungsdaten gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(4) Der Anbieter stellt sicher, dass er über eine eigene Datenschutzerklärung verfügt, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
(1) Anbieter verpflichten sich, Campcruisers sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung, Angestellte und sonstige Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die vorgenannten Personen von Dritten in Anspruch genommen werden, weil der Anbieter schuldhaft gegen die Gewährleistungen und Verpflichtungen des Vertrages verstoßen hat. Entsprechendes gilt, falls die Inanspruchnahme aus einem anderweitig rechtswidrigen Inhalt resultiert oder eine Verbraucherschutzeinrichtung oder Behörde involviert ist.
(2) Etwaige darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von Campcruisers bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, Campcruisers unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig und unaufgefordert, geordnet und in Textform mitzuteilen. Campcruisers verpflichtet sich, den Anbieter über die Inanspruchnahme unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs zu geben.
Sollte ein Anbieter mit den von uns bereitgestellten Leistungen, Entscheidungen, den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnlichem unzufrieden sein, verpflichtet sich der Nutzer, zunächst ein internes Beschwerdeverfahren durchzuführen. Beschwerden sind in Textform an den Plattformbetreiber zu richten. Der Betreiber verpflichtet sich, die Beschwerde innerhalb von 15 Tagen zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung anzubieten.
(1) Anbietern stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als deren Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(2) Anbieter haben keinen Anspruch auf eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten Zahlungsanbieter, Dienstleister etc. Campcruisers kann die Zusammenarbeit jederzeit beenden und mit anderen Zahlungsanbietern, Dienstleistern etc. fortsetzen. Campcruisers wird dabei nach pflichtgemäßen Ermessen Nachteile für die Anbieter abwägen und entsprechend agieren, insbesondere die Anbieter frühzeitig informieren.
(3) Sofern es sich bei dem Anbieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und Campcruisers der Sitz von Campcruisers (siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen, die Teil des Vertrages sind), sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist. Campcruisers kann aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Besonderen Regelungen für Anbieter bedürfen der Schriftform.
(1) Bucht ein Anbieter eine gesponserte Platzierung für ein Freizeitfahrzeug, gelten zusätzlich die Bedingungen für Sponsored-Kampagnen in der bei Vertragsschluss akzeptierten Fassung.
(2) Gesponserte Flächen werden als Werbung gekennzeichnet und getrennt vom organischen Ranking ausgespielt. Einzelheiten zu Fairness, Prepaid-Zahlung, Moderation, Rückerstattung, Gratisleistungen, Performance-Messung und externen Links regeln die ergänzenden Bedingungen.
Stand: 14. September 2026